Bei Steuerberater Malte Müller ist die Digitalisierung schon lange ein wichtiges Thema.
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Malte Müller | |
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Dank Steuerberater sicher in die Zukunft
Stand: Juli 2024
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2025 den Beschluss für die E-Rechnungspflicht auf den Weg gebracht.
„Ab diesem Zeitpunkt müssen Firmen und große Teile der öffentlichen Verwaltung in der Lage sein, elektronische Rechnungen versenden und empfangen zu können. Das bedeutet, Rechnungsinhalte werden per maschinenlesbarem Datensatz übermittelt. Dies soll die
Effizienz steigern. Es ist wichtig, sich frühzeitig technisch darauf einzustellen“, erklärt Malte Müller. Die gut vorbereitete Kanzlei setzt generell auf zukunftsweisende Maßnahmen. Dabei strebt sie an, für Unternehmen
alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und finanzielle Unterstützungen für diese in Anspruch zu nehmen.
„Wie gewohnt, wird für Firmen, Praxen und Freiberufler die laufende Buchführung samt Gehaltsabrechnung inklusive aller Steuererklärungen erledigt“, informiert der sympathische Steuerberater. Nahezu alle Belege werden hier digital erfasst. Die geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflichten auf acht Jahre wird den Speicherbedarf entsprechend verringern. Dafür bietet Malte Müller mit seinem Team ebenfalls eine sinnvolle Lösung an.