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Nina Goldstein ist immer auf dem aktuellem Stand und bietet so fundierte Beratung für Lohn- und Gehaltsempfänger, Lehrlinge und Rentner.
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Nina Goldstein | |
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E-Mail: | ngoldstein@lohnsteuerhilfe.net |
Steuern bei Kurzarbeit
Stand: Juli 2021
Kurzarbeit war für viele ein Rettungsanker im letzten Jahr. „Aber es muss Folgendes beachtet werden: Hat man 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen, ist man im Folgejahr dazu verpflichtet, eine Steuererklärung
abzugeben“, informiert Nina Goldstein.
„Wer sich den Aufwand ersparen möchte, wird Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Das kostet lediglich einen überschaubaren und sozial gestaffelten Jahresbeitrag“, lädt sie ein.
Sie berät Lohn- und Gehaltsempfänger, Lehrlinge, Rentner und andere Bezieher von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, prüft Steuerbescheide und übernimmt die Korrespondenz mit dem
Finanzamt.